Stellungnahmen

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Stellungnahme zur geplanten Freigabe der Fußgängerzone I für Fahrräder

Der Göttingen Pro City e.V. lehnt den interfraktionellen Antrag von FDP-, SPD- und CDU-Ratsfraktionen ab.

Göttingen, 10.06.2021.

Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Vertreter der Presse, liebe Mitglieder,

mit großem Erstaunen und auch Entsetzen haben wir vom interfraktionellen Antrag auf Öffnung der Fußgängerzone für den Fahrradverkehr in den Nachtstunden für die Sitzung des Rates am 17.06.2022 Kenntnis erhalten.

Von der geplanten Freigabe der Fußgängerzone I für Fahrräder zwischen 23 und 7 Uhr raten wir – wie schon im Mai 2018 – vehement und dringend ab. Den Bericht der Verwaltung aus 2018 zu diesem Thema hängen wir Ihnen zur Erinnerung an dieses Schreiben an.

Worin liegt der Nutzen Ihres Antrags? Unserer Meinung nach wird hier die Sicherheit der Fußgänger in der Fußgängerzone für eine unmerkliche Zeit- und Streckenersparnis der Radfahrer geopfert.

Wir sehen keinen „Mangel an Verbindungen von Radwegen in der Innenstadt“ wie im Antrag behauptet. Das Gegenteil ist der Fall! Der Busring, der parallel zur Fußgängerzone verläuft, ist für den Radverkehr freigegeben und viele Einbahnstraßen innerhalb des Walls sind für Radfahrer auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung befahrbar, so dass die Innenstadt für Radfahrer schon jetzt von jeder Stelle aus leicht und schnell durchfahren werden kann.

Im Antrag wird darauf verwiesen, dass gegenseitige Rücksichtnahme bei der Nutzung von Shared Spaces wesentlich sei. Dem stimmen wir aus vollem Herzen zu.

Leider lässt sich dieses wünschenswerte, rücksichtsvolle Verhalten in den bereits vorhandenen Shared Spaces der Innenstadt nicht beobachten. Es sollte bereits in der Fußgängerzone II praktiziert werden. Leider ist dies nicht der Fall. Als Beispiel kann hier die Kurze-Geismar- Straße angeführt werden, wo sich die Fußgänger trotz Fußgängerzone auf die schmalen Gehwege rechts und links der Straße quetschen, da viele der Radfahrer die Mitte der Straße mit konsequenter Rücksichtslosigkeit für sich beanspruchen. Dieses Verhalten kann ebenfalls in der Jüdenstraße, dem Stumpfebiel und der Theaterstraße beobachtet werden.

In diesen Straßen nimmt sich eine große Zahl der Radfahrern trotz vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit die Vorfahrt heraus, erreicht Geschwindigkeiten, die einer

Fußgängerzone in keinster Weise angemessen sind, und verhalten sich den Fußgängern gegenüber höchst rücksichtslos.

Wenn die Fußgängerzone I für die Radfahrer frei gegeben wird, erwarten wir, dass sich viele Radfahrer dort ebenso verhalten werden.

Eine zeitliche Begrenzung der Durchfahrtserlaubnis wird sich nicht durchsetzen lassen. Dies lässt sich beim illegalen PKW-Durchgangsverkehr über den Busring und beim Lieferverkehr bis in die Nachmittagsstunden in der Fußgängerzone I bereits beobachten. Nur wenige Radfahrer werden einsehen, dass sie die Fußgängerzone I bis 7:00 Uhr befahren dürfen, danach aber nicht mehr. Der Fehlnutzung wird hier Tür und Tor geöffnet.

In Ihrem Antrag wird von Rücksichtnahme gesprochen. Wir fragen: wann werden die Fußgänger in der Fußgängerzone berücksichtigt?

Die Fußgängerzone ist für Fußgänger eingeführt worden, den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Uns ist es wichtig die Sicherheit und Geborgenheit insbesondere von Kindern, alten oder gebrechlichen Menschen uneingeschränkt zu erhalten.

Um die gegenseitige Rücksichtnahme durchzusetzen schlagen sie die Begleitung der Einführung durch die Polizei und durch eine Infokampagne vor.

Polizei und Ordnungsdienste sind aktuell nicht einmal in der Lage die bereits heute geltenden Durchfahrtsregeln in der Fußgängerzone zu kontrollieren. Dies wird permanent angeführt, wenn es z.B. um die Kontrolle des illegalen Abkürzungsverkehrs in der Fußgängerzone II geht. Wie sollen Polizei und Ordnungsdienste dann zusätzlich die Rücksicht und Beleuchtung von Fahrrädern in der Fußgängerzone I kontrollieren? Wir halten die Umsetzung dieses Vorschlags daher für nicht realisierbar.

Wir plädieren dafür, zunächst an der gegenseitigen Rücksichtnahme in den bereits vorhandenen Shared Space Bereichen zu arbeiten, bevor weitere Problemzonen aufgetan werden.

Die Bewahrung und Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Göttinger Fußgängerzone war für ALLE Parteien im Wahlkampf 2021 ein Thema von übergeordneter Bedeutung. Dieser Antrag trägt nicht dazu bei.

Bitte ziehen Sie diesen Antrag zurück und setzen Sie stattdessen die Projekte um,  die Sie für die Fußgängerzone im Wahlkampf angekündigt haben.

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