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2G-Regel im Einzelhandel: Nachweis-Bändchen für Geschäfte in Innenstadt und Kauf Park

Zutritt zu Geschäften soll damit erleichtert und beschleunigt werden.

Göttingen, 08.12.2021. Göttinger Innenstadtgeschäfte und weitere Institutionen aus dem Pro-City-Mitgliederkreis sowie Händler im Kauf Park geben Kundinnen und Kunden ab sofort kostenlos Armbändchen aus, mit denen diese ihren 2G-Status nachweisen können. In den teilnehmenden Ausgabestellen prüfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, ob eine Person vollständig geimpft oder genesen ist, und beaufsichtigen das Anlegen des Armbändchens. Damit ist es dann möglich, auch andere Geschäfte zu besuchen, ohne dort stets aufs Neue die Nachweise kontrollieren lassen zu müssen – es genügt das Vorzeigen des Armbands. Hintergrund ist, dass ab Samstag, den 11. Dezember, die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft tritt. Danach gilt für den Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs die 2G-Regel.

„Wir möchten mit den Bändchen das Kontrollieren der 2G-Regeln erleichtern und beschleunigen, um die zusätzliche Belastung für Händler möglichst gering zu halten und Wartezeiten vor den Läden zu vermeiden“, sagt Frederike Breyer, Geschäftsführerin der Pro-City GmbH. Die Interessenvertretung der Göttinger Innenstadt kooperiert dafür mit dem Kauf Park, sodass Kundinnen und Kunden hier wie dort davon profitieren können. „Wir freuen uns, dass es kurzfristig gelungen ist, dies gemeinsam mit dem Kauf Park zu organisieren. Besonderer Dank gilt den Geschäften, die sich bereit erklärt haben, Ausgabestelle der Bändchen zu sein“, betont Breyer. Jürgen Brunke, Center Manager des Kauf Parks, unterstreicht: „Es ist eine Besonderheit, dass ein Einkaufszentrum und eine Innenstadtgemeinschaft gemeinsame Lösungen in der Corona-Krise suchen und umsetzen, um den Kunden aus der Region das Einkaufen zu erleichtern.“

Zum Einsatz kommen zunächst Bändchen, die ursprünglich zum 2G-Nachweis für einen Besuch des Göttinger Weihnachtsmarkts ausgegeben werden sollten. Dieser musste jedoch bereits zum 1. Dezember schließen. Die Bändchen können jedoch nun weiterverwendet und brauchen nicht entsorgt werden. Darüber hinaus werden noch weitere Exemplare mit dem Schriftzug „Einkaufsstadt Göttingen“ produziert. „Neben Pro-City-Mitgliedern können auch Nicht-Mitglieder Ausgabestelle werden“, ergänzt Breyer. „Interessierte können sich dafür gern einfach bei uns melden.“

Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass die 2G-Regel künftig auch im Einzelhandel angewendet wird. Mit Erscheinen der aktualisierten Niedersächsischen Corona-Verordnung tritt dies zum Samstag, den 11. Dezember, in Kraft. Neben anderen Verbänden hatte auch Pro-City kritisiert, dass Geschäfte dadurch über Gebühr belastet, Ladenbesuche unnötig erschwert und damit im wichtigen Weihnachtsgeschäft ein Abwandern der Kunden zum Onlineshopping befördert werden würde.

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